Erstattung

Bezahlt meine Krankenkasse den Heilpraktiker?

Gesetzliche Krankenversicherungen bezahlen grundsätzlich nicht.

Private Krankenversicherungen – als Vollversicherungen oder Ergänzungsversicherungen – erstatten die Heilpraktikerleistungen je nach Tarifart.

Beihilfekassen – Beamte, öffentlicher Dienst, Post, Bahn, Bundeswehr etc. – erstatten den niedrigsten Satz der GebüH  (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).

Unabhängig von der Versicherungsart berechne ich den Höchstsatz der GebüH.

Manchmal wissen Klienten gar nicht, dass bzw. ob ihre Privat- oder Zusatzversicherung den Heilpraktiker bezahlt. Sehen Sie bitte in Ihren Vertragsunterlagen nach. Dort finden Sie in der Regel den Leistungsumfang und die näheren Konditionen der Erstattung.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.

Ich bin Mitglied in den Berufsverbänden BDH und BDHN.